Wenn die Steuerrückerstattung zu hoch ist

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
20. Januar 2012

Wenn das Finanzamt einem Steuerzahler eine zu hohe Steuerrückerstattung bescheinigt und auszahlt, so kann eine nachträgliche Korrektur nur innerhalb der nächsten fünf Jahren erfolgen, ansonsten ist der Anspruch des Finanzamts verjährt, wie jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden hat.

Bei einem Fall hatte das Finanzamt bei der vorliegenden Steuererklärung und Ermittlung der Einkommensteuer einen Fehler gemacht, indem es die abgeführten Lohnsteuern um ein Zehnfaches angerechnet hatte und dementsprechend hoch fiel die Rückerstattung aus. Aber erst nach fünf Jahren wurde dieser Fehler bemerkt und dann wollte das Finanzamt vom Steuerzahler den zu viel ausgezahlten Betrag zurückfordern, was der Steuerzahler ablehnte.