Wenn ein Ehepartner aus der Kirche austritt, fällt trotzdem Kirchensteuer an
Im Normalfall wird die Kirchensteuer nach dem gemeinsamen Einkommen berechnet, doch wenn ein Partner keiner Konfession angehört, so muss er aber weiter einen Anteil für den Partner, der einer Kirche angehört, mitbezahlen.
Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht, nachdem sechs Verfassungsbeschwerden zu diesem Thema vorlagen, endgültig abgeklärt. Ein Problem ist jedoch, wenn nur der Partner, der keiner Konfession angehört, der alleinige Verdiener ist. Doch auch hier ist die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig, denn aufgrund des Lebensführungsaufwand des Ehegatten, der einer Kirche angehört, fallen die entsprechenden Kirchensteuern an, wobei das gemeinsame Einkommen die Grundlage ist, was auch nicht gegen die Verfassung verstößt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Auch-Konfessionslose-zahlen-article1919196.html Abgerufen am 16. November 2010