Wenn ein Ehepartner Schulden macht, muss der andere nicht immer haften

Um nicht auf den Schulden des Ehepartners sitzen zu bleiben, sollten einige Hinweise beachtet werden

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. April 2010

Der Volksmund sagt "mitgegangen, mitgehangen", doch gilt das auch bei Ehepartnern, wenn einer Schulden macht? Das muss nicht immer der Fall sein, auch wenn man statt einer Gütertrennung eine Zugewinngemeinschaft vereinbart hat, denn die Schulden gehören immer dem, der sie macht und Eheleute haften nicht zwangsläufig gegenseitig.

Worauf Eheleute achten sollten

Aber in vielen Fällen versuchen die Kreditgeber oder Banken den anderen Ehepartner beim Vertragsabschluss mit zur Unterschrift zu bewegen, so dass dann natürlich beide für die Schulden eintreten müssen. Dies gilt auch bei einer Bürgschaft. Sollte sich ein Ehepartner selbstständig machen und benötigt dafür einen Kredit, so sollte der andere auf keinen Fall mit unterschreiben.

Vorsicht auch bei Girokonten, wenn nur eins für beide existiert, so sind beide für Plus und Minus verantwortlich, egal wer die Schulden gemacht hat. Oft sind getrennte Girokonten mit einer Vollmacht für den jeweiligen Partner besser, doch sollte man bei einer eventuellen Scheidung die Vollmacht schnell rückgängig machen, denn sonst kann das Konto leer sein.

Tod des verschuldeten Ehepartners oder Scheidung

Aber wie sieht es eigentlich beim Tod des verschuldeten Ehepartners aus? Der Hinterbliebene kann nach dem Tod des Partners sich innerhalb von sechs Wochen entscheiden, ob er das Erbe annimmt, so auch die Schulden, was natürlich bei hohen Schulden, die das Erbe übersteigen, nicht sinnvoll wäre. Aber bei einer Immobilie, wo beide Partner im Grundbuch stehen, nützt eine beschränkte Haftung wenig.

Bei einer Scheidung hat der Gesetzgeber seit dem Herbst im Jahr 2009 eine Änderung vorgenommen, so dass jetzt Schulden, die einer vor der Eheschließung gemacht hat, bei der Zugewinnberechnung auch berücksichtigt werden, so dass auch Tilgungen für die Schulden als Gewinn gelten.