Wenn ein Leiharbeiter einen Unfall hat, was ist zu tun?

Zuständigkeitsbereiche und Anlaufstellen bei Arbeitsunfällen von Zeitarbeitern

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
19. September 2011

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten für eine sogenannte Zeitarbeitsfirma, das heißt sie werden von ihrem eigentlichen Arbeitgeber an weitere Firmen für einen bestimmten Zeitraum überlassen. Doch was ist zu tun, wenn ein solcher Mitarbeiter bei der Arbeit bei dem Unternehmen, wo er auf Zeit arbeitet, einen Unfall erleidet?

Im Vorfeld muss dieser Mitarbeiter von dem Unternehmen, an das er ausgeliehen wurde, mit denentsprechenden Sicherheitsmaßnahmen laut dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Paragraph 11, vertraut gemacht werden. Kommt es trotzdem einmal zu einem Unfall, so müssen beide Firmen, also die Zeitarbeitsfirma und auch die Firma, wo der Mitarbeiter auf Zeit beschäftigt ist, eine Unfallmeldung bei ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft erstatten.

Verantwortung der Zeitarbeitsfirma

Doch für den Arbeitsschutz ist das Zeitarbeitsunternehmen verantwortlich. Auch ist es für die Bestellung eines Betriebsarzt und einer Sicherheitsfachkraft zuständig.

Normalerweise ist für das Zeitarbeitsunternehmen die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Hamburg zuständig, egal für welche Branche die Mitarbeiter verliehen werden. Laut aktueller Zahlen beläuft sich die Anzahl der Leiharbeiter in Deutschland bei etwa 870.000.