Wenn es nebenan dauernd lärmt, kann es zur Hausdurchsuchung kommen

Von Marion Selzer
7. November 2011

Wenn der Nachbar dauerhaft Krach macht, kann es erforderlich sein, dass die Polizei eingreift und eine Hausdurchsuchung durchführt um betreffende Gegenstände zu beschlagnahmen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Mieter seine Elektro-Laubsäge über einige Tage hinweg in seiner Wohnung in Betrieb hatte, und das selbst dann wenn er außer Haus war. Nachbarn fühlten sich durch diesen Lärm massiv beeinträchtigt und alarmierten die Polizei. Als die Beamten beim Beklagten klingelten, verweigerte dieser den Polizisten den Eintritt und berief sich dabei auf sein Hausrecht. Auch die Laubsäge wollte er nicht herausgeben oder abstellen. Aus gesundheitlichen Gründen entschieden die Richter, dass hier sowohl ein Durchsuchungsbefehl als auch eine Beschlagnahme der Säge angemessen seine. Schließlich stehe hier das höher zu bewertende Gut des körperlichen Wohlbefindens der Nachbarn dem Recht auf Privatsphäre des Beklagten entgegen.