Wenn man Kleingedrucktes noch ohne Lupe lesen kann, ist es auch gültig

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
4. August 2009

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes im Saarland muss der Kunde sich beim Lesen des sogenannten "Kleingedruckten" auch einige Mühe geben, aber er braucht nicht zur Lupe greifen. Somit sind beispielsweise die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" oftmals kleingedruckt, aber gültig wenn sie normal deutlich gedruckt lesbar sind.

Ein Kunde hatte sich über das "Kleingedruckte" beschwert, weil die Zeilenhöhe und der Abstand nur einen Millimeter betrug, so dass er den Text nicht lesen konnte. Doch das Gericht befand, der Text sei sauber und lesbar gedruckt und man müsse auch keine Lupe benutzen.