Wer den Chefarzt bezahlt, muss auch von ihm behandelt werden
Patienten, die für eine Behandlung durch den Chefarzt bezahlen, haben auch Anspruch darauf, berichtet die "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen III ZR 144/7).
Kann der Arzt eine Operation etwa wegen eines Urlaubs nicht selbst vornehmen, muss der Patient darüber so früh wie möglich informiert werden und die Möglichkeit erhalten, den Eingriff - wie ein gesetzlich Versicherter - ohne Zuzahlung vom diensthabenden Arzt vornehmen zu lassen.