Wer hat Schuld bei Schimmelpilzen in der Wohnung?

Sowohl Mieter als auch Vermieter können Schuld am Schimmelbefall haben

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
2. April 2010

Am Anfang sieht man sie nicht, doch wenn dunkle Flecken an den Wänden und in den Ecken einer Wohnung erscheinen, so weiß man genau, hier handelt es sich um einen Schimmelpilz. Doch dann stellt sich auch schnell die Frage, wer ist für die Entstehung Schuld und wie beseitigt man diesen?

So landet oftmals ein solcher Fall wegen der Schuldfrage zwischen Mieter und Vermieter bei Gericht, denn keiner will für die Ursachen - im Endeffekt ist es durch Feuchtigkeit entstanden - verantwortlich sein.

Sowohl Mieter als auch Vermieter können Schuld tragen

Hier können natürlich seitens des Vermieters, besser des Bauherrn, Fehler die Ursache sein, so beispielsweise nicht genügend isolierte Wasserleitungen, undichte Dächer oder kaputte Dachrinnen, so dass das Mauerwerk feucht wurde.

Aber auch die Mieter können Fehler machen, so gehört ein richtiges Lüften der Räume dazu, beispielsweise nach dem Duschen oder Baden die Fenster für einige Zeit öffnen, damit die Wasserdämpfe auch entweichen können. Manche Mieter trocknen auch in der Wohnung ihre Wäsche, auch dies kann zu einer höheren Luftfeuchtigkeit führen, und im Fazit auch zu dem Schimmelpilz.

Weil es also verschiedene Ursachen gibt, so hat es ein Gericht auch schwer, das richtige Urteil zu fällen, denn bei einem Schimmelbefall muss auch schnell Abhilfe geschaffen werden, weil sonst gesundheitliche Schäden die Folge sein können.

Bei kleinen Flecken hilft oftmals schon ein sogenanntes "Schimmelspray", aber bei größeren Schäden muss ein Fachmann gerufen werden. Nachdem die Ursache gefunden wurde, kann dann die entsprechende Renovierung stattfinden.