Wer keine Kirchensteuer bezahlen will, muss auch aus der Kirche austreten
In Deutschland wird die Kirchensteuer, egal ob katholisch oder evangelisch, von den Finanzämtern aufgrund der Einkommenssteuer ermittelt und eingezogen, beziehungsweise dann weitergegeben. Die Höhe beträgt neun Prozent der Einkommensteuer.
Nun wollte ein katholischer Professor dieses Verfahren umgehen, weil dies eine Sondermaßnahme in Deutschland darstellt, die aber ein Verstoß gegen die päpstlichen Vorgaben seien. Der Herr Professor wollte nun erreichen, dass er weiterhin der katholischen Kirche angehört, aber dafür keine Kirchensteuer bezahlen. Doch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Baden-Württemberg hat entschieden, womit das Urteil aus der ersten Instanz aufgehoben wurde, die dem Professor noch Recht gab, eine Befreiung von der Kirchensteuer ist nur mit einem Austritt aus der jeweiligen Kirche möglich.