Wer wegen Mobbing kündigt, der sollte sich beim Arzt ein Attest holen
Wer seine Arbeitsstelle wegen Mobbing kündigt, weil der den psychischen Belastungen nicht mehr gewachsen ist, der sollte vorher sich bei seinem Arzt ein diesbezügliches Attest ausstellen lassen. Dieses kann nämlich den Anspruch auf sofortiges Arbeitslosengeld sichern, wie ein Fall in Rheinland-Pfalz zeigt.
Die zuständige Arbeitsagentur hatte der Frau, nach ihrer eigenen Kündigung, für die ersten zwölf Wochen das Arbeitslosengeld als Sperrzeit verweigert, aber dann als Überbrückung die beantragten Hartz-IV Beträge ausbezahlt. Doch später forderte die Agentur die ausbezahlten Gelder wieder zurück, weil die Frau ihre Arbeitslosigkeit durch die eigene Kündigung "ohne wichtigen Grund" selbst verschuldet habe.
Darauf kam es zur Klage beim Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz, wo die Frau ihre Gründe der Kündigung durch das ständige Mobbing der Kollegen darlegen konnte. Daraufhin billigten die Richter der Frau die Hartz-IV-Zahlungen zu, denn für diese Leistungen gelten als "wichtiger Grund" für eine eigenen Kündigung andere Maßstäbe als beim Arbeitslosengeld.