Wer zahlt die Kosten für die Anfahrt zum Vorstellungsgespräch?
Wem durch die Anfahrt zu einem Vorstellungsgespräch Fahrtkosten entstehen, bekommt diese generell von dem Arbeitsunternehmen zurückerstattet. Das wird so im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt und gilt auch, wenn der Bewerber abgelehnt wird.
Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten hat man jedoch nur, wenn man auf eine ökonomische Variante der Fortbewegung achtet. So sollte man daher stets ein Ticket zweiter Klasse bei der Bahn wählen, statt der ersten und öffentliche Verkehrsmittel einem Taxi vorziehen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Fahrkosten-erstatten-lassen-article5293236.html Abgerufen am 26. Januar 2012