Werbeverbot für wissenschaftlichen Ghostwriter

Von Matthias Bossaller
18. Februar 2011

Passend zu den Plagiatsvorwürfen gegen den Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einem Mann untersagt, im Internet damit zu werben, der Marktführer im wissenschaftlichen Ghostwriting zu sein.

Zu Guttenberg soll seine Dissertation abgeschrieben haben, der Mann schreibt für andere die Doktorarbeiten: beides ist nicht erlaubt. Für seine verbotene Dienstleistung verlangt der Mann zwischen 10.000 und 20.000 Euro. Sein Angebot versah er zudem mit dem Hinweis, er erstelle wissenschaftliche Arbeiten nur für Übungszwecke und nicht als Abschlussarbeit, die benotet wird. Das sei "ersichtlich nicht ernst gemeint", urteilte das Gericht. Kein normaler Mensch würde auf die Idee kommen, so viel Geld nur für einen Übungstext zu bezahlen