Werbungskosten sind bei einem dualem Studium steuerlich absetzbar
Der Bund der Steuerzahler hat jetzt darauf hingewiesen, dass entstehende Kosten bei einem dualen Studiengang vom Studenten als Werbungskosten abgesetzt werden können. Dies gilt vor allem für die Fahrtkosten zur Arbeit, die mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzbar sind. Falls man die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, kann man auch diese Kosten bis zu einem Betrag von jährlich maximal 4.500 Euro steuerlich geltend machen.
Außerdem können die Studenten jeden Tag sechs Euro pauschal als Werbungskosten ansetzen, falls sie länger als acht Stunden von zu Hause weg sind. Dies gilt dabei für einen Zeitraum von 12 Wochen, der nach jeder Praxisphase in der Firma erneut anfängt zu laufen.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Studiengang-mindert-Steuerlast-article6352346.html Abgerufen am 1. Juni 2012