Wie ist das mit dem Kilometergeld?
Generell bekommen Arbeitnehmer Kilometergeld für die Fahrten zu Hause bis zur Arbeitsstelle. Allerdings hat das Finanzgericht Kassel nun entschieden, dass auch, wer aufgrund längerer Pausen mehrmals am Tag den Weg zur Arbeit und nach Hause antritt, die Entfernungspauschale nur einmal pro Tag absetzen kann.
Im Fall ging es um einen Musiker, der zweimal pro Tag ins Studio musste, einmal zur Probe und einmal einige Stunden später für einen Auftritt. Er wollte daher bei seiner Steuerklärung die doppelte Entfernungspauschale geltend machen. Das Finanzamt weigerte sich jedoch und wollte den Arbeitsweg nur einmal täglich berücksichtigen. Zurecht, wie die Richter aus Kassel befanden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Nur-einmal-taeglich-absetzbar-article5554866.html Abgerufen am 21. Februar 2012