Wie sind die Kosten für die Ausbildung steuerlich absetzbar?

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
6. Januar 2012

Bislang konnten Kosten für eine Erst-Ausbildung beim Finanzamt unter der Rubrik "Sonderausgaben" mit maximal 6.000 Euro geltend gemacht werden, wobei dies rechtlich immer noch umstritten ist, wie auch der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin berichtet.

Doch jetzt versucht vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg ein Kläger seine Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt zu bekommen, so dass seine Steuerlast beim Start in den Beruf geringer wäre. Aus diesem Grund empfiehlt jetzt der Verband den Studenten oder auch den Auszubildenden, diese Kosten in der Rubrik "Werbungskosten" anzugeben und bei Ablehnung Einspruch einzulegen und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen - bezüglich des noch offenen Rechtsstreites.