Winterdienst muss im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden
Im Prinzip ist der Hauseigentümer auch für den Winterdienst zuständig, aber er kann diese Pflichten, die man auch Verkehrssicherungspflicht nennt, auf seine Mieter im Mietvertrag übertragen, wobei dies auch schriftlich geschehen sollte. Das Gleiche gilt auch, wenn ein Hauseigentümer einen Verwalter bestellt hat, so sollte mit diesem auch dieses schriftlich festgehalten werden, ansonsten steht der Eigentümer in der Pflicht.
Bei Mietern steht dies meistens auch in der Hausordnung. Doch sollten Hauseigentümer auch ab und zu die Einhaltung der Vereinbarung überprüfen, eventuell auch nachfragen, ob eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, denn sonst ist wieder der Eigentümer in der Pflicht, wobei es aber als Schutz auch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung gibt.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Schippen-nur-nach-Unterschrift-article737426.html Abgerufen am 2. März 2010