Wirkung und Risiken der E-Zigarette

Das Deutsche Krebsforschungszentrum warnt vor nicht vorhersagbaren Langzeitfolgen der E-Zigaretten

Von Ingo Krüger
21. November 2014

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass E-Zigaretten keine Arzneimittel sind. Daher dürfen sie frei verkauft werden. Die sogenannten Liquids, die in den E-Zigaretten verdampft werden, benötigen keine Zulassung und sind wie bisher frei in Kiosken, Tabakläden und im Internet erhältlich (Az.: BVerwG 3 C 25.13 bis 27.13).

Inhaltsstoffe des Liquids

Liquids bestehen etwa zur Hälfte aus Propylenglykol und zur Hälfte aus Glycerin. Dazu kommen noch geringe Teile von Lebensmittelaromen und ein Wasseranteil von bis zu 20 Prozent. Sie können aber auch Nikotin enthalten.

Die elektronische Zigarette

Elektronische Zigaretten enthalten neben dem flüssigen Liquid einen Akku, einen Verdampfer und eine Heizspirale. Die Flüssigkeit wird erhitzt und der Dampf inhaliert. Verbrennungsprozesse gibt es anders als bei herkömmlichen Zigaretten nicht.

Inhalation von unbekanntem Chemiecocktail

Zudem beinhaltet der Dampf der E-Zigaretten erheblich weniger schädliche und krebserregende Stoffe als Zigarettenrauch. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) warnt jedoch, dass Raucher bei einer E-Zigarette tief und häufig einen Chemiecocktail inhalieren würden, dessen Inhaltsstoffe nicht genau bekannt seien.

Zudem sei das Nikotin in der elektrischen Zigarette verantwortlich für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und erhöhe den Blutdruck sowie die Herzschlagfrequenz.

Langzeitwirkungen unbekannt

Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette nimmt der Raucher jedoch kein Teer auf. Die Langzeitfolgen sind bislang noch ungeklärt. Ob die E-Zigarette hilft, das Rauchen aufzugeben, ist ebenfalls umstritten. Gesund oder gesundheitsfördernd ist laut einer Untersuchung der US-Gesundheitsbehörde (FDA) die E-Zigarette auf keinen Fall.