Witwe bekommt Recht und somit ein Kind vom toten Ehemann
Eine junge Witwe hat es geschafft. Sie hat vom Rostocker Oberlandesgericht das Recht bekommen, die von der behandelnden Klinik einbehaltenen befruchteten Eizellen nun doch eingesetzt zu bekommen.
Die Klinik hatte sich zunächst vehement dagegen gewehrt, der jungen Frau die mit dem Samen von ihrem toten Mann bereits 2008 befruchteten Eizellen einzusetzen. Man befürchtete nach dem Tod des Ehemannes im Jahr 2009 widerrechtlich zu handeln.
Doch nach nun fast einem Jahr des Kämpfens hat die 29-Jährige das Recht bekommen, die konservierten befruchteten Eizellen von den behandelnden Ärzten eingesetzt bekommen zu dürfen, so dass, wie sie sagt, ein Stück von ihrem Mann weiterleben könne.