Witwengeld ausnahmsweise auch bei kurzer Ehedauer

Von Dörte Rösler
15. November 2013

Witwengeld steht der Frau eines verstorbenen Beamten generell erst nach zwölf Monaten Ehe zu. Wenn die Hinterbliebene nachweisen kann, dass die Heirat bereits lange beschlossen war, kann sie jedoch auch bei kürzerer Ehedauer Geld bekommen. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Koblenz.

Im verhandelten Fall war der Ehemann bereits fünf Monate nach der Hochzeit an einem Hirntumor verstorben. Diese Erkrankung war der Frau bei der Heirat auch schon bekannt. Daher weigerte sich die Versorgungsstelle zu zahlen. Ihr Argument: es handele sich um eine Versorgungsehe, die nur geschlossen wurde, um dem Partner die staatliche Rente zu verschaffen.

Die Witwe konnte jedoch beweisen, dass sie und ihr Ehemann schon vor der Tumor-Diagnose heiraten wollten. Die Richter bewilligten deshalb ausnahmsweise das staatliche Witwengeld.