Worauf man bei Drohnen für den Privatgebrauch achten muss

Von Max Staender
27. Mai 2014

Mittlerweile gibt es unzählige Modellfluggeräte mit eingebauten Kameras auf dem Markt, welche sich bei Hobbypiloten immer größerer Beliebtheit erfreuen. Viele von denen ab 100 Euro erhältlichen Drohnen werden per Smartphone-App gesteuert, sodass die Reichweite des WLAN entscheidend für das Steuern des Fluggerätes ist.

Sofern man seine Drohne für kommerzielle Zwecke nutzt, benötigt man von der zuständigen Landesbehörde eine Aufstiegserlaubnis, deren Anfragen in den vergangenen vier Jahren bundesweit stark angestiegen sind. Laut dem Paragraf 15 der Luftverkehrsordnung darf der Pilot nur in Sichtweite mit dem Flugobjekt steuern, wobei "Sichtweite" juristisch noch nicht abschließend geklärt ist, da man die Drohne schließlich auch per Live-Bild fliegen kann.

Grundsätzlich muss jeder Flug über 305 Metern bei der Deutschen Flugsicherung angemeldet werden. Bei Nichtbeachtung dieser Regel drohen dem Piloten empfindliche Geldstrafen.