Zahnfehlstellungen können auch noch im erwachsenen Alter gerichtet werden

Von Heidi Albrecht
17. Dezember 2013

Grundsätzlich kann eine Fehlstellung von Zähnen in jedem Alter gerichtet werden. Auch bei Erwachsenen können mit Hilfe von einer kieferorthopädischen Behandlung schiefe Zähne gerichtet werden. Allerdings müssen diese Leistungen oftmals aus eigener Tasche bezahlt werden. Einige Krankenkassen jedoch gewähren einen kleinen Zuschuss.

Aus der Welt der Promis hat man es inzwischen schon des Öfteren zu sehen bekommen, dass Stars und Sternchen, wie Tom Cruise sogar in aller Öffentlichkeit ihre Zahnspangen präsentieren. Für Kinder und Jugendliche gehört es inzwischen zum Alltag, dass die Zähne mit Hilfe einer Spange gerichtet werden.

Doch nicht immer gab es in Kindertagen und Jugendzeiten die Gelegenheit, sich einer solchen Behandlung zu unterziehen, so dass immer mehr Erwachsene nachholen, was sie in früheren Jahren verpasst haben. Eine Zahnfehlstellung wird bei Erwachsenen oftmals mit Zahnspangen behandelt, die nahezu unsichtbar sind. Entweder sind sie in der Farbe der Zähne, haben durchsichtige Schienen oder aber werden hinter den Zähnen angebracht.

Vorgehen bei einer Zahnbehandlung

Eine Fehlstellung der Zähne sollte unbedingt dann korrigiert werden, wenn gesundheitliche Probleme bestehen. Dazu gehören Probleme beim Kauen, Schmerzen im Kiefergelenk und zum Teil auch Atemprobleme. Darüber hinaus lassen sich sehr eng stehende und verschachtelte Zähne nur sehr schwer reinigen, was unweigerlich zu Karies und Zahnfleischentzündungen führt. Aber auch der soziale Aspekt spielt eine wichtige Rolle. Viele Erwachsene trauen es sich nicht, freundlich zu lächeln, wenn die Zähne schief stehen.

Eine Behandlung im erwachsenen Alter dauert zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Grundsätzlich ist eine Beratung beim Kieferorthopäden zu empfehlen. Darüber hinaus sollte man einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen, um wenigstens einen Teil erstattet zu bekommen.