Zeckenbiss ist in vielen alten Unfallversicherungen nicht eingeschlossen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
5. September 2011

Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollten besonders Eltern darauf achten, dass auch das Risiko eines Zeckenbisses darin enthalten ist. So wird dies zwar in neuen Verträgen berücksichtigt, doch in älteren Verträgen ist dies oftmals nicht der Fall, so dass man dies ändern sollte, auch wenn die Prämie dadurch sich leicht erhöht.

Das Oberlandesgericht in Köln musste sich mit diesem Thema beschäftigen, denn ein Mann war nach einem Zeckenbiss an Borreliose erkrankt. Normalerweise handelt es sich um einen Unfall, wenn ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einer Verletzung führt, doch bei einem Zeckenbiss ist diese so klein, dass sie normalerweise keine Behandlung durch einen Arzt benötigt. Im Prinzip ist eine Unfallversicherung auch nicht dazu da, um "die finanziellen Folgen sämtlicher Ereignisse abzusichern, die eine körperliche Beeinträchtigung nach sich ziehen", wie das Gericht betonte.