Diabetes der Unfallversicherung mitteilen

Von Max Staender
7. März 2012

Die Unfallversicherung kann aufgrund von arglistiger Täuschung im Falle eines Schadens den Vertrag gerichtlich anfechten, wenn Diabetiker ihr Leiden dem Versicherer nicht mitteilen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts in Oldenburg hervor, der in der Zeitschrift "recht und schaden" veröffentlicht wurde.

Das Verschweigen der Krankheit vor der Versicherung kann laut den Richtern als arglistige Täuschung gelten. Dies trifft auf jeden Fall dann zu, wenn dem Versicherungsnehmer sogar Gliedmaßen amputiert wurden oder er auf Insulinspritzen angewiesen ist.

Im speziellen Fall wurde vom Oberlandesgericht eine Klage des Versicherungsnehmers gegen seine Versicherung abgewiesen. Beim Vertragsabschluss hatte der Kläger der Unfallversicherung nicht mitgeteilt, dass ein Zeh von ihm amputiert wurde und er unter Diabetes leidet. Die Versicherung verweigerte daraufhin die Zahlung, als der Versicherte einen Unfall erlitt und bekam Recht. Da für eine Unfallversicherung Diabetes keine unbedeutende Krankheit sei, hätte der Versicherte sein Leiden vorher mitteilen müssen.