Zu dick: Ohne vorherige eigene Anstrengungen muss Krankenkasse nicht zahlen
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hat einer Patientin die Übernahme der Kosten für eine Magenoperation zur Gewichtsreduktion verweigert, weil sie zuvor zu wenig gegen ihr Übergewicht unternommen hatte (Aktenzeichen L 5 KR 86/03).
Wie das Apothekenmagazin Diabetiker Ratgeber berichtet, wollte die Frau sich ein Magenband implantieren lassen, das die Nahrungsaufnahme verringert und zum Abnehmen führt. Das Gericht argumentierte, die Frau habe andere Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft, habe sich keiner längerfristigen Therapie unter ärztlicher Anleitung unterzogen oder Kontakt zu Selbsthilfegruppen gesucht. Auch spielte eine Rolle, dass sie nicht unter schweren Folgeerkrankungen leide.