Zu lange im Gefängnis - hier gibt es Schadensersatz

Von Marion Selzer
26. April 2012

Vier Männer hatten gemeinsam vor dem Landgericht Karlsruhe gegen ihre zu lange Haftstrafe auf Schadensersatz geklagt. Sie wurden noch vor 1998 wegen verschiedener Delikte inhaftiert. Erst dann wurde ein Gesetz für eine unbefristete Sicherheitsverwahrung verabschiedet, die dann rückwirkend auch auf diese vier Männer angewandt wurde.

So blieben sie zwischen acht bis zwölf Jahre länger im Gefängnis als ursprünglich verurteilt. Die Richter gaben Ihnen unter Berufung auf das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Recht und erteilten ihnen einen Anspruch auf 240.000 Euro. Wer dafür allerdings aufkommen muss, ist noch nicht ganz geklärt.

Sowohl das Land als auch der Bund könnten hier zuständig sein. Dieser Entscheid könnte auch weiteren Betroffenen Hoffnung geben.