Zu schnell gefahren und geblitzt worden? Bei unscharfen Foto besteht Grund zur Hoffnung
Wer zu schnell fährt und dabei geblitzt wird, muss nicht immer zahlen. Ist das Foto unscharf und kann der Fahrer nicht klar erkannt werden, dann lohnt es sich gegen das Bußgeld Widerspruch einzulegen.
Denn nur wenn der Richter eindeutig nachweisen kann, dass der Angeklagte der Fahrer war, kann das Bußgeld rechtmäßig eingeklagt werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Widerspruch-lohnt-sich-article7173246.html Abgerufen am 11. September 2012