Zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Vergleich

Änderungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen seit Jahresbeginn

Von Ingo Krüger
20. August 2015

Seit dem 1. Januar 2015 gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen ein Einheitsbeitrag von 14,6 Prozent. Je nach Finanzlage dürfen die Kassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, der beliebig hoch sein darf. Er liegt derzeit durchschnittlich bei 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens.

Änderungen seit Jahresbeginn

Zwar dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten seit diesem Stichtag keine Prämien mehr auszuzahlen, allerdings unterscheiden sich die Versicherer nicht nur durch den Zusatzbeitrag, sondern auch durch freiwillige Leistungen. Die Zeitschrift "Finanztest" hat nun überprüft, ob und welche Änderungen es seit Jahresbeginn bei den Kassen gegeben hat.

Techniker Krankenkasse

So hat die Techniker Krankenkasse den Zuschuss für Osteopathie von 360 auf 120 Euro pro Jahr reduziert, für die professionelle Zahnreinigung sind keine Vergünstigungen mehr möglich.

Barmer GEK

Die Barmer GEK hat ebenfalls den Zuschuss für Osteopathie und Zahnreinigung gestrichen. Zudem zahlt sie für Hebammen-Rufbereitschaft im Jahr nur noch 200 Euro statt 250 Euro.

DAK-Gesundheit

Bei der DAK-Gesundheit gibt es das 160-Euro-Budget für

nicht mehr.

BKK Technoform

Großzügig zeigt sich dagegen noch die BKK Technoform, die ihren Mitgliedern für den Besuch beim Osteopathen bis zu 480 Euro zahlt. Allerdings nimmt die Kasse lediglich in

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Niedersachsen und
  • Rheinland-Pfalz

Versicherte auf.

Wechsel in Betracht ziehen

Mitglieder einer Kasse, die sich durch diese Veränderungen benachteiligt fühlen, sollten einen Wechsel in Betracht ziehen. Sie sollten jedoch vorher überlegen, wie wichtig ihnen

  • Beitrag,
  • Extraleistungen oder
  • Service

sind. Da jedoch kaum eine Kasse alle Wünsche erfüllt, hilft manchmal bereits eine freundliche Anfrage, ob eine Leistung vielleicht doch gewährt wird.