Zusatzbeitrag wird nur von wenigen Krankenkassen verlangt
Seit Januar 2009 erhalten die knapp 200 gesetzlichen Krankenkassen ihre Gelder durch den Gesundheitsfond überwiesen. Durch diese Verteilung gelangen rund 168 Milliarden zu den Versicherern. Genügt der einzelnen Kasse der zugewiesene Betrag nicht, besteht die Möglichkeit von den Mitgliedern einen Zusatzbeitrag zu verlangen.
Noch zu Jahresbeginn wurde davon ausgegangen, dass zum 1. Juli insgesamt 16 Krankenkassen diese Vorgehensweise nützen müssten. Doch nun scheinen es lediglich zwei bis drei kleinere Kassen zu sein, die diesen Weg gehen müssen. Dieser Zusatzbeitrag beträgt maximal ein Prozent des persönlichen Bruttoeinkommens.
Mitglieder, die diese Zusatzsumme nicht bezahlen möchten, haben dann die Möglichkeit ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und die Krankenkasse zu wechseln.