Zuviel des Guten: Viele Eltern übertreiben es mit Frühförderung oder Kontrolle
Kinder sind und bleiben das wichtigste Gut einer Gesellschaft, denn sie sind die nächste Generation. Natürlich sind es die Eltern, die am meisten am Wohl ihres Nachwuchs interessiert sind und alles tun möchten, damit es Sohn oder Tochter gut geht. Doch gerade in der modernen Zeit übertreiben es viele Mütter und Väter bei der Erziehung. Sie wollen ihr Kind möglichst früh an den Druck der Arbeitswelt gewöhnen und erstellen ein regelrechtes Programm zur Frühförderung. Immerhin zeigen ja auch viele Studien, dass man in Kindesalter am aufnahmefähigsten ist und das wollen die Eltern nutzten.
Im Prinzip spricht auch überhaupt nichts gegen eine frühe Förderung, doch dabei sollte das Kindsein nicht auf der Strecke bleiben. Wer bereits im Kindergarten eine Fremdsprache lernt, ein Instrument beherrschen soll und andere diverse Förderstunden hat, der hat keine Zeit mehr für sorgloses Toben und Spielen. Eltern sollte daher unbedingt erkennen, wann die Frühförderung in eine Überforderung dreht. Damit schaden sie ihrem Kind nur und erreichen folglich das Gegenteil ihrer Bemühungen.
Übersteigerte Kontrolle auch unangemessen
Es gibt jedoch auch ein anderes Extrem: übersteigerte Kontrolle. Diese Eltern wollen am liebsten jeden Schritt des Kindes genau überwachen und nehmen dem Nachwuchs jedes Selbstbestimmungsrecht. Das engt den sich entwickelnden Charakter extrem ein und kann zu psychischen Problemen führen. Solche Eltern neigen auch dazu, jede Verantwortung vom Kind zu nehmen und beispielsweise Hausaufgaben für Sohn oder Tochter zu machen und das Kind weniger als Person und mehr als Eigentum zu sehen.
Pädagogen warnen aktuell wieder vor dieser Überfürsorge und raten Eltern, zwar konsequent Regeln aufzustellen, doch auch auf das zu hören, was ihr Kind wirklich will. Sonst könnte es vielleicht niemals wirkliche Selbstständigkeit entwickeln.
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Quelle
- http://www.sueddeutsche.de/leben/helikopter-eltern-verwoehnung-kontrolle-und-panische-fruehfoerderung-1.1756293 Abgerufen am 3. September 2013