17 Tage Ehe reichen nicht für Witwenrente

Von Ingo Krüger
5. Januar 2012

17 Tage Ehe sind nicht genug, um Anspruch auf Witwenrente zu haben. Dies entschied das Landessozialgericht in Darmstadt (Az L5R320/10). Eine Ausnahme gebe es lediglich beim Unfalltod des Ehepartners oder einer plötzlich auftretenden tödlichen Krankheit, so die Richter. Im Regelfall müsse eine Ehe wenigstens ein Jahr Bestand gehabt haben, um Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung für Verwitwete nach § 46 des Sozialgesetzbuches (SGB VI) zu haben.

Geklagt hatte eine 56 Jahre alte Frau, die Ende 2007 für 17 Tage mit einem 58-Jährigen verheiratet gewesen war. Zum Zeitpunkt der Eheschließung war der Mann bereits unheilbar an Kehlkopfkrebs erkrankt. Dies war beiden Ehepartnern bekannt gewesen. Daher lehnte die Rentenversicherung eine Auszahlung der Witwenrente an die arbeitslose Frau, die Hartz-IV-Bezüge erhielt, ab. Die 56-Jährige hatte bestritten, von der Krankheit gewusst zu haben und war vor Gericht gezogen.

Das Landessozialgericht folgte nun der Argumentation der Versicherung und entschied gegen die Frau.