2014 bringt neue Regeln im Finanzbereich: Positive Veränderungen für Verbraucher

Von Alexander Kirschbaum
3. Januar 2014

Das neue Jahr bringt vor allem im Finanzbereich einige gesetzliche Änderungen mit sich. Eine lang angekündigte Neuerung tritt zum 1. Februar ein, wenn der europäische Zahlungsverkehr mit der IBAN vereinheitlicht wird. Das betrifft besonders Unternehmen, Behörden und Organisationen, die ihren Zahlungsverkehr ab dem Zeitpunkt auf die IBAN umgestellt haben müssen.

Privatpersonen dürfen Inlandsüberweisungen noch rund zwei Jahre mit den alten Kontonummern und Bankleitzahlen tätigen. Insgesamt sollen die neuen Regeln den innereuropäischen Zahlungsverkehr beschleunigen und günstiger machen.

Insolvenz bei Privatpersonen

Ab dem 1. Juli 2014 können Privatpersonen schneller ihre Schulden loswerden. Bisher werden Privatleute, die Insolvenz anmelden, erst nach sechs Jahren von ihren Schulden befreit. Künftig kann das Verbraucherinsolvenzverfahren auch schon nach drei Jahren beendet werden. Dafür muss der Schuldner mindestens 35 Prozent der Forderungen zurückzahlen sowie die Prozesskosten abgelten. Immerhin nach fünf Jahren wird der Schuldner von seiner Last befreit, wenn er die Verfahrenskosten bezahlen kann.

Regelung bei Inkassoforderungen

Undurchsichtige Inkassoforderungen gehören ab dem 1. November 2014 der Vergangenheit an. Rechtsanwälte und Inkassobüros müssen Zahlungsforderungen in ihren Schreiben künftig begründen. Zudem fordert der Gesetzgeber die Preisgabe wichtiger Informationen, wie den Name des Auftraggebers und das Zustandekommen der Inkassosumme.

Riester-bzw. Rürup-Rente

Verbesserungen bringt das neue Jahr auch für Personen, die eine Riester- oder Rürup-Rente abgeschlossen haben. So kann angespartes Riester-Geld nun auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit entnommen werden, um Wohneigentum zu kaufen oder zu bauen. Auch Schulden auf eigenen Immobilien können künftig mit Riester-Geld abbezahlt werden.

Bei der Rürup-Rente verbessert sich für Sparer die steuerliche Absetzbarkeit. So können Einzahlungen bis zu 20.000 Euro zu 78 Prozent beim Finanzamt als Sonderausgaben deklariert werden. Bisher konnten Einzahlungen nur zu 76 Prozent abgesetzt werden.