Rürup-Rente als Altersvorsorge: Vorteile und Nachteile

Experten raten zu einem Vergleich verschiedener Angebote zur Rürup-Rente

Von Ingo Krüger
22. Februar 2012

Wer als Selbstständiger im Alter nicht mittellos dastehen möchte, muss selbst etwas für seine Vorsorge tun. Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer Basisrente, der sogenannten Rürup-Rente. Doch nicht für alle ist dieser Vertrag empfehlenswert.

Informationen zur Rürup-Rente

Die Rürup-Rente existiert seit 2005. Sie beruht auf einem privaten Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung weitgehend der gesetzlichen Rente entspricht. Allerdings ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Der Abschluss eines solchen Vertrages erfolgt bei einem Versicherungsunternehmen.

Kritik am Rentenmodell

Kritiker monieren, dass bei der Basisrente die Pflicht zum Bezug einer lebenslangen Rente besteht. Der dabei angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird ausschließlich lebenslang verrentet. Auszahlungen erfolgen frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Die Rürup-Rente ist zudem

  • weder vererbbar,
  • verschenkbar,
  • noch kann sie gekündigt werden.

Hinterbliebene haben keinen Anspruch auf das eingezahlte Geld. Die Rentenzahlungen unterliegen der Besteuerung. Sie richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. 50 Prozent der Leistungen muss versteuern, wer 2005 in Rente gegangen ist. Bis 2040 steigt dieser Betrag um zwei Prozentpunkte im Jahr. Ab 2040 muss die komplette Basisrente versteuert werden.

Die Vorteile

Die Basisrente hat aber auch zwei entscheidende Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rente: Die Beiträge lassen sich steuerlich absetzen und jeder kann selbst entscheiden, wie er sein Geld anlegen möchte.

Vergleiche vor Abschluss lohnen sich

Die Verbraucherzentralen bemängeln die hohen Vertragskosten. In den ersten Jahren nach einem Abschluss deckt die eingezahlte Summe gerade einmal die Gebühren, die dabei fällig werden.

Ein Vergleich verschiedener Angebote ist deshalb dringend notwendig. Wer sich für eine fondsgebundene Rürup-Rente entscheidet, sollte unbedingt die tatsächlich entstehenden Fondskosten in seine Berechnungen einkalkulieren.