Abgabe der Einkommenssteuer-Erklärung für 2009 auch nach dem 31. Mai 2010 möglich
Die Frist der Einkommenssteuererklärung kann mittels schriftlichen Antrags verlängert werden
Im Normalfall muss jeder Steuerzahler, der eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, dies immer bis zum 31. Mai der darauf folgenden Jahres machen, es sei denn er beauftragt damit einer Steuerberater. Aber es gibt auch sonst die Möglichkeit diese Frist verlängern zu lassen, so muss man dies beim zuständigen Finanzamt schriftlich beantragen.
Der schriftliche Antrag
So ist zurzeit dafür auch ein Grund, weil viele Banken die Bescheinigungen für die abgeführte "Abgeltungssteuer" ihren Kunden nicht rechtzeitig zuschicken können. Bei der Verlängerung der Abgabefrist, die dann am 31.12.2010 wäre, genügt es einen schriftlichen Antrag zu stellen, und wenn man nicht Gegenteiliges hört, so gilt er als genehmigt, wie auch der Bund der Steuerzahler erklärt.
Studenten profitieren von der Erklärung
Für eine freiwillige Abgabe einer Steuererklärung hat man mittlerweile vier Jahre Zeit, früher war dies auf zwei Jahre begrenzt, so könnten beispielsweise aber Studenten, die nebenbei arbeiten und so auch Steuern zahlen, eventuell viel Geld sparen, beziehungsweise zurückerstattet bekommen, wenn ihre Studienausgaben auch als Werbungskosten in der Steuererklärung angerechnet werden.
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Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Frist-Verlaengerung-leicht-moeglich-article860770.html Abgerufen am 21. Mai 2010