Alkohol in Kindermedikamenten - müssen sich Eltern Sorgen machen?

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher
5. März 2014

Wenn Kinder krank werden, setzen deren Eltern oftmals alle Hoffnung auf homöopathische und pflanzliche Mittel. Die Kleinen sollen schließlich so schonend wie möglich behandelt werden.

Häufig sind sie dann darüber erstaunt, dass in vielen dieser Mittel - zum Beispiel in Hustensäften oder solchen gegen Fieber - Alkohol enthalten ist. Da stellt sich vielen Müttern und Vätern die Frage, ob solche Medikamente nicht eher schädlich für die Kinder sind, als dass sie ihnen helfen.

Kritische und nützliche Aspekte des Alkohols in Kindermedikamenten

Bekannt ist, dass Kinder Alkohol sehr viel schlechter vertragen als Erwachsene. Bei ihnen kann es durch deutlich geringer Mengen zu Symptomen kommen, da dem Stoff weniger Körperwasser zur Verfügung steht, in dem er sich lösen kann.

Des Weiteren läuft auch der Abbau des Alkohols nicht so gut ab, denn die Eiweiße in der Leber, die für die Verstoffwechslung verantwortlich sind, haben eine weniger starke Ausprägung.

Doch Fakt ist auch, dass die Menge in Arzneien für Kinder keinesfalls so hoch dosiert ist, als dass sie die kleinen Patienten schaden könnte. Damit die Wirkstoffe, die in den pflanzlichen Mitteln enthalten sind, herausgelöst werden können, ist Alkohol notwendig.

Auch hilft er zum Teil dabei, den Stoff besser aufzunehmen und sorgt zudem für eine längere Haltbarkeit der Arznei.

Tipps für Eltern zur Anwendung und Dosierung

Nichtsdestotrotz wird Eltern empfohlen, bei der Verabreichung von Medikamenten an deren Kinder einige Punkte zu beachten. So sollte man sich stets an die Dosierungsangaben für das entsprechende Alter eines Kindes halten. Diese erhält man vom Arzt, Apotheker und auch auf dem Beipackzettel sind sie aufgelistet.

Bei Kindern, die mehrere Medikamente einnehmen müssen kann es sein, dass diese sich nicht mit Alkohol vertragen. In vielen Fällen kann man dann auf ein alkoholfreies Präparat zurück greifen - diesbezüglich sollten Eltern sich mit dem behandelnden Kinderarzt kurzschließen.