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Fahrspaß auf zwei Rädern - Welcher Führerschein ist für welches Zweirad notwendig

Von Ingo Krüger
5. August 2011

Immer mehr Menschen begeistern sich für den Fahrspaß auf zwei Rädern. Bei Wind und Wetter Technik und Geschwindigkeit erleben, findet immer mehr Anhänger. Doch welcher Führerschein ist für welches Modell notwendig?

Wer darf welches Zweirad fahren?

Wer mit einem Mofa unterwegs sein möchte, braucht dazu nur den Mofaführerschein und muss 15 Jahre alt sein. Alle vor dem 1. April 1965 Geborenen dürfen dieses Zweirad sogar ohne irgendeine Prüfbescheinigung fahren. Jüngere im Besitz eines beliebigen Führerscheins dürfen ebenfalls mit dem Mofa fahren.

Mit 16 Jahren und einem Führerschein der Klasse M ist es erlaubt, ein Kleinkraftrad mit einem Hubraum von weniger als 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt, auf einem Motorrad mit 80 km/h durch die Landschaft zu brausen. Auch hier genießen Ältere einen Vorteil. Wer einen Führerschein der Klasse 3 oder 4 besitzt, der vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, darf ohne erneute Prüfung fahren.

Führerscheinklasse A und S

Mit der Volljährigkeit können Zweiradfans auf stärker motorisierte Maschinen umsteigen. Führerscheinklasse A erlaubt den Fahrspaß mit mittelschweren Motorrädern bis zu 25 kW (34 PS). Nach zwei Jahren gestattet der sogenannte Stufenführerschein das Fahren mit Motorrädern jeglicher Leistung. Der alte Führerschein Klasse 1a kann in die Klasse A umgetauscht werden. Mit 25 Jahren können sich Motorradfahrer sogar die unbeschränkte Klasse A holen.

Wer mit einem Quad oder einem Trike Fahrspaß erleben möchte, benötigt den Führerscheinklasse S, erkennbar an der Schlüsselzahl T 181. Diese sind höchstens 45 km/h schnell und haben eine Leistung von maximal 4 kw (6 PS). Mit einem Benzinmotor dürfen diese Fahrzeuge nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum aufweisen.