Führerschein ist nicht Führerschein - wüssten Sie spontan, was Sie mit Ihrem alles fahren dürfen?

Wer den Führerschein macht, darf nicht nur Autos fahren, doch wo liegen die Grenzen?

Von Cornelia Scherpe
8. Juli 2010

Man hat einen Autoführerschein gemacht, also darf man Autofahren, ist doch ganz einfach. Das was man im Alltag Führerschein nennt, ist die Klasse "B" und erlaubt nicht nur das Fahren eines normalen PKW‘s, sondern ist eigentlich richtig kompliziert. Mit der Führerscheinklasse "B" darf man all jene Autos im Straßenverkehr führen, die nicht mehr wiegen als 3,5 Tonnen.

Das umschließt dann nicht nur die "normalen" Autos. Wer seinen Führerschein "B" macht, besitzt automatisch auch die Berechtigung für die kleinen Klassen "L", "M", und "S":

  • "L" bedeutet, Sie dürfen sich rein rechtlich auf einen Trecker schwingen und mit maximal 32 km/h über die Felder düsen.

  • Durch "M" und "S" dürfen sie Mofas und Mini-PKWs durch die Straßen lenken.

Wenn Sie umziehen, oder Dinge aus dem Baumarkt nach Hause fahren wollen, müssen Sie in Punkto Anhänger etwas aufpassen. Überschreitet der Anhänger am PKW nicht 750 Kilo, so ist er zulässig. Will man mehr mit sich nehmen, muss man eine weitere Prüfung ablegen, die einem die Berechtigung der Führerscheinklasse "BE" verleiht.

Ein wichtiges Jahr für Sie ist auch 1999. Wer davor seine Prüfung gemacht hat, fällt nicht unter die 3,5-Tonnen-Regel! Diese Menschen dürfen Wagen bis 7,5 Tonnen führen. Da sie die Berechtigung damals erlangten, kann man sie ihnen heute nicht mehr wegnehmen.