Anti-Doping-Gesetz geplant: Gefängnisstrafen für Sportbetrüger

Von Ingo Krüger
1. Oktober 2014

Das Bundesinnen- und das Justizministerium haben sich auf einen Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz geeinigt. Darin enthalten sind ein striktes Verbot von Doping sowie Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Neu ist, dass künftig auch Kaderathleten wegen Dopings und schon bei Besitz und Erwerb geringer Mengen strafrechtlich belangt werden können. Bislang galt dies nur für Hintermänner. Der Einzug von Preisgeldern ist ebenfalls Bestandteil des Entwurfs.

Behördenähnlicher Status für die NADA

Zudem soll die Nationale Anti-Doping Agentur NADA einen behördenähnlichen Status bekommen, um mit Gerichten und Staatsanwaltschaften leichter Informationen austauschen zu können. Im November könnte eine Anhörung der nationalen Verbände erfolgen, Ende Dezember oder Anfang Januar eine erste Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag.