Arbeitnehmer haben Anrecht auf stimmiges Arbeitszeugnis

Von Dörte Rösler
4. November 2013

Ein Arbeitszeugnis muss in sich stimmig sein. Wenn das Gesamturteil schlechter ausfällt als die sonstigen Bewertungen im Text, kann der Arbeitnehmer eine Korrektur verlangen. Das Arbeitsgericht Hamburg hat jetzt einen Chef dazu verurteilt, seine Formulierungen zu ändern.

Im laufenden Text attestierte der Arbeitgeber seiner Führungskraft durchweg positive Eigenschaften und Leistungen. Am Schluss schrieb er jedoch, sein Mitarbeiter habe die Arbeit "stets zu unserer Zufriedenheit" erledigt. Das passte nach Ansicht des Angestellten nicht zusammen. Er wünschte eine positivere Schlussformulierung.

Zu Recht. Die Hamburger Richter forderten den Arbeitgeber auf, den Satz zu ändern. Zwar gebe es keinen Anspruch auf ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis, im vorliegenden Fall habe der Chef die überdurchschnittliche Bewertung jedoch selbst vorgegeben. Dann müsse er sie auch konsequent beibehalten.