Arbeitnehmer haben kein Recht auf Raucher-Pause
Dienst ist Dienst, und Rauch ist Rauch. Während der Arbeitszeit haben Angestellte deshalb kein Recht auf eine Zigarettenpause. Wenn der Chef seine Mitarbeiter ohne Unterbrechung am Arbeitsplatz sehen möchte, kann er die Auszeit zum Rauchen verbieten.
Lediglich in der regulären Frühstücks- oder Mittagspause dürfen Arbeitnehmer ungehemmt zum Glimmstängel greifen - vorausgesetzt sie halten sich an die vorgeschriebenen Örtlichkeiten.
Wichtig: Auch Unternehmen, die ihren Angestellten Raucherpausen gönnen, haben ein Anrecht auf die volle Arbeitszeit. Wenn nichts anderes geregelt ist, muss der Mitarbeiter die verqualmte Zeit also nacharbeiten.