Arbeitnehmer müssen Nachweise für geleistete Überstunden erbringen
Normalerweise regelt der Arbeitsvertrag auch die eventuelle Leistung von Überstunden, wobei es nach dem Arbeitszeitgesetz auch Obergrenzen gibt. So darf die tägliche Arbeitszeit im Regelfall acht Stunden nicht überschreiten, wobei in Ausnahmefällen auch zehn Stunden möglich sind, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von einem halben Jahr wieder acht Stunden ergibt.
Aber Überstunden müssen auch vom Chef angeordnet werden und wer eine Bezahlung seiner Mehrarbeit verlangt, der muss diese auch nachweisen können. Für den Nachweis ist also nicht der Arbeitgeber zuständig, wie jetzt auch ein Urteil vom Arbeitsgericht Berlin zeigt.
Auch reichen private Aufzeichnungen des Arbeitnehmers nicht alleine dafür aus, sie sollten jeweils vom Vorgesetzten bestätigt und abgezeichnet werden.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Ueberstunden-benoetigen-Beweise-article7750931.html Abgerufen am 15. November 2012