Arbeitgeber muss Urlaubsantrag wegen Arztbesuch tolerieren

Abmahnung wegen kurzfristigem Urlaubsantrag für Arztbesuch ist nicht rechtens

Von Dörte Rösler
18. November 2014

Urlaubsanträge sind ein arbeitsrechtlich heikles Thema. Mitarbeiter dürfen zum Beispiel nicht eigenmächtig frei nehmen. Wenn ein Mitarbeiter wegen eines Arztbesuches spontan Urlaub beantragt, darf der Chef ihn aber nicht abmahnen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

Im verhandelten Fall hatte der Kreditmitarbeiter einer Bank freitags per E-Mail um Urlaub gebeten, da er auf dem Weg zum Arzt sei. Tatsächlich schrieb der Arzt ihn dann für einen Monat krank.

Krankschreibung beweist Dringlichkeit des Arztbesuchs

Der Arbeitgeber vermutete hinter der Selbstbeurlaubung allerdings andere Gründe: er hatte den Kreditanalysten am Vortag degradiert, so dass dieser nur noch über kleinere Kredite entscheiden durfte. Daher schickte er ihm eine Abmahnung.

Zu Unrecht, wie die Richter urteilten. Eine Abmahnung sei nur gerechtfertigt, wenn ein Beschäftigter seine vertraglichen Pflichten verletze. Das Angebot für den Arztbesuch Urlaub zu nehmen, sei jedoch eine Gefälligkeit des Mitarbeiters. Zudem sei er wirklich krankgeschrieben worden, was die Dringlichkeit der medizinischen Behandlung beweise.