Jobcenter muss keine Skiausrüstung für Klassenfahrt zahlen

Wer Hartz-IV bezieht, bekommt die Kosten für Klassenfahrten extra erstattet, nicht jedoch die Skiausrüstung

Von Dörte Rösler
4. Februar 2015

Wer Hartz-IV bezieht, bekommt die Kosten für Klassenfahrten extra erstattet. Das gilt auch für Sportreisen in den Schnee. Eine Skiausrüstung muss das Jobcenter aber nicht finanzieren. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden - allerdings erst vorläufig.

Was das Jobcenter übernimmt

Im verhandelten Fall wollte ein 14-jähriger Schüler mit seiner Klasse auf Skireise gehen. Sowohl der Jugendliche als auch seine Eltern und fünf Geschwister beziehen Hartz-IV-Leistungen.

Die Rechnung für die Klassenfahrt in Höhe von 540 Euro wurden vom Jobcenter übernommen. Als die Eltern nachträglich noch Geld für

beantragten, lehnte das Amt jedoch ab.

Finanzierung durch Hartz-IV-Leistungen

Zu Recht, wie das Sozialgericht beschied. Handschuhe und Unterwäsche seien mit dem üblichen Hartz-IV-Leistungen zu finanzieren. Für die anderen Gegenstände hätte die Familie sparen können - oder preiswert gebraucht kaufen. Einen Helm könne der Jugendliche zudem vor Ort leihen.