Arzneikosten: Nur Mitrechnen bringt Befreiung von einer Zuzahlung
Wer mit der Befreiung von Zuzahlungen zu Arzneimitteln rechnen kann, muss selbst die Belege sammeln und mitrechnen, wann seine gesetzliche Belastungsgrenze erreicht ist. Mit Beginn des neuen Jahres verlieren alte Befreiungs-Bescheinigungen ihre Gültigkeit und die Berechnung beginnt neu.
Das Gesundheitsmagazin Apotheken Umschau erinnert daran, dass niemand den Versicherten automatisch benachrichtigt. Seit dem vergangenen Jahr muss für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung - vom Praxisbesuch über Arzneimittel bis hin zu Rehamaßnahmen - ein Eigenanteil bezahlt werden.
Um soziale Härten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber aber Obergrenzen festgelegt: zwei Prozent des jährlichen Familieneinkommens, bei chronisch Kranken nur ein Prozent. Für Betroffene heißt es also Belege sammeln und Übersicht bewahren. Ist die Belastungsgrenze erreicht, erteilt die Krankenkasse auf Antrag eine Bescheinigung, dass für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr geleistet werden müssen.