Arzt versäumte Aufklärung vor Risiken und muss 220.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen

Paradisi-Redaktion
Von Paradisi-Redaktion
13. November 2013

Eine der Vorsorgeuntersuchungen gegen Darmkrebs ist auch die Darmspiegelung, die sogenannte Koloskopie. Bei dieser Untersuchung wird dem Patienten, nachdem er einen Tag zuvor den Darm gründlich gereinigt und gespült hat, das Koloskop durch den After in den Darm eingeführt.

An der Spitze des Koloskop befindet sich eine Mini-Kamera, so dass der behandelnde Arzt die Darmwände genauestens begutachten kann. Auch besteht die Möglichkeit, wenn der Arzt beispielsweise einen Polypen erkennt, diesen mit einem in dem Koloskop enthaltenen Spezialgerät zu entfernen. Diese Gewebeprobe wird dann sofort pathologisch untersucht.

Aufklärung über Risiken notwendig

Aber bei einer Koloskopie kann es auch zu Komplikationen kommen, beispielsweise kann die Darmwand beschädigt werden, besonders wenn diese vielleicht porös ist. Deshalb muss ein Arzt den Patienten immer vorher über solche eventuellen Komplikationen aufklären und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Nur ein Aufklärungsbogen alleine ist nicht ausreichend, wie jetzt auch das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen in Hamm urteilte.

Schmerzensgeld für folgenreiche Darmperforation

So muss ein Arzt nun einem Patienten 220.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Bei der Darmspiegelung wurde dem Patienten ein Polyp entfernt und es kam dabei zu einer Darmperforation (Durchbruch), so dass der Mann sofort operiert werden musste. Doch zusätzlich kam es noch zu einer Bauchfellentzündung, so dass weitere Operationen nötig waren und der Mann mehrere Monate auf der Intensivstation lag. Außerdem musste ihm noch ein künstlicher Darmausgang gelegt werden, so dass er schließlich vorzeitig in Rente gehen musste.

Somit müssen also zukünftig die Ärzte, neben den Aufklärungsbögen, auch immer ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit dem Patienten führen und sich dies bestätigen lassen.