Ausweißkontrolle wegen falscher Hautfarbe?
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nun entschieden, dass es bei Ausweißkontrollen rechtmäßig ist, nach dem Äußeren vorzugehen. Im Fall ging es um zwei Polizisten der Bundespolizei, die bei einer Kontrolle in der Straßenbahn, einen Farbigen nach seinem Ausweiß fragten.
Dieser weigerte sich, weil er meinte, es sei eine Diskriminierung, dass die Polizisten ausgerechnet ihn zur Kontrolle aufforderten. Er fühlte sich wegen seiner Hautfarbe benachteiligt. Die Richter sahen den Vorgang jedoch für korrekt.
Denn gerade auf Strecken, die von illegalen Einwanderern benutzt werden, wird das Diskriminierungsverbot nicht verletzt, wenn vornehmlich die Personen kontrolliert werden, die ein ausländisches Aussehen haben.
Quelle
- http://www.n-tv.de/ratgeber/Polizei-darf-nach-Aussehen-gehen-article5877246.html Abgerufen am 28. März 2012