Beamte erhalten geringe Entschädigung wegen Altersdiskriminierung bei der Besoldung

Beamte in Bund und Ländern können auf Grund einer unzulässigen Altersdiskriminierung auf mehr Geld hoffen

Von Ingo Krüger
31. Oktober 2014

Mehrere tausend Beamte in Bund und Ländern können wegen einer unzulässigen Altersdiskriminierung bei ihrer Besoldung auf mehr Geld hoffen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in sieben Urteilen entschieden (BVerwG 2 C 3.13, 2 C 6.13, 2 C 32.13, 2 C 36.13, 2 C 38.13, 2 C 39.13 und 2 C 47.13).

Orientierung am Lebensalter unzulässig

Früher stieg der Sold von Beamten mit zunehmendem Alter. Im August 2006 beendete die Bundesregierung diese Praxis aufgrund einer Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2000.

Eine solche Orientierung am Lebensalter galt demnach als diskriminierend und war folglich nicht länger erlaubt. Die Bundesländer durften fortan in eigener Regie die Besoldung ihrer Beamten gesetzlich regeln. Vorher war allein der Bund dafür zuständig. Nun sind "Erfahrungsstufen" und die Dienstzeit entscheidend.

Beamte und Soldaten fordern finanzielle Entschädigung

Da verschiedene Bundesländer sich jedoch einige Jahre Zeit bei der Umsetzung der Regelung ließen, klagten mehrere Beamte und Soldaten auf eine finanzielle Entschädigung. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte jetzt, dass jüngere Beamte nicht nur nach EU-Recht, sondern auch aufgrund des 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen ihres Alters diskriminiert worden seien.

Ihnen stehen demnach Entschädigungen von maximal 100 Euro pro Monat zu. Im Falle der Kläger sind dies Summen von 50 bis 5500 Euro. Die Soldaten gingen leer aus, weil sie ihre Forderungen gegenüber der Bundeswehr nicht fristgerecht eingereicht hatten. Allerdings, so die Richter, gebe es keinen Automatismus. Betroffene müssten in jedem Fall ihre Ansprüche selbst geltend machen.