Bei betriebsbedingter Kündigung entscheidet die Lohnsteuerkarte

Von Dörte Rösler
17. Juni 2013

Die Wirtschaftskrise treibt zahlreiche Unternehmen in die Insolvenz. In der Folge sind betriebsbedingte Kündigungen oft unvermeidbar. Wie der Deutsche Anwaltverein informiert, gelten dabei klare Regeln, an die sich der Insolvenzverwalter halten muss. Neben dem Alter der Beschäftigten und ihrer Betriebszugehörigkeit entscheidet die familiäre Situation.

Maßgeblich für die Sozialauswahl sind die Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen, die man auf der Lohnsteuerkarte findet. Was dort eingetragen ist, zählt - auch wenn zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich andere Verpflichtungen bestehen, etwa durch neu aufgenommene Ausbildungen oder Schulbesuch der Kinder. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts müssen Chef oder Insolvenzverwalter nur die Daten der Lohnsteuerkarte berücksichtigen. Eine Überprüfung der Angaben ist nicht erforderlich.