Schwerer Pflichtverstoß rechtfertigt Kündigung - schon der Verdacht reicht

Von Dörte Rösler
25. September 2013

Wenn ein Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletzt, droht ihm die fristlose Kündigung. Unter bestimmten Umständen reicht dazu sogar ein dringender Verdacht aus.

Vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte ein Maschinenführer geklagt: nach einem Defekt an einer Knetmaschine war im die Kündigung überreicht worden, obwohl die Firmenleitung keine Beweise für einen Pflichtverstoß vorlegen konnte.

Den Richtern reichte allerdings der dringende Verdacht, dass der Mann die Maschine unsachgemäß mit einem Hammer gereinigt hatte. Vorgeschrieben ist eigentlich ein Besen. Das falsche Werkzeug führte schließlich zum Totalschaden der 200.000 Euro teuren Maschine.

Zudem kreideten die Juristen dem Maschinenführer an, dass er seinem Vorgesetzten den Ausfall der Maschine nicht gemeldet hatte. Nach den ersten Problemen versuchte er immer wieder, den kaputten Kneter zu starten - ohne sein Fehlverhalten einzugestehen.