Bei Pinkelpause Bein gebrochen
Das Verwaltungsgericht München hatte eine ungewöhnliche Frage zu entscheiden: Fällt es noch in den Bereich der Arbeit, wenn man beim Weg nach Hause eine Pinkelpause einlegt und sich dabei das Bein bricht?
So ist es einem Beamten aus München ergangen, der bei der Fahrt nach Hause beim Warten auf den Bus sich noch schnell dem Inhalt seiner Blase entledigen wollte. Um an einen geschützten Bereich zu kommen, musste er einen kleinen zu diesem Zeitpunkt rutschigen Abhang hinunter. Dabei stürzte er und brach sich ein Bein. Die Richter entschieden zu seinen Gunsten und sahen den Vorfall als Dienstunfall an.
Anders wäre es gewesen, wenn Umwege in Kauf genommen werden, zum Beispiel um Einkäufe zu erledigen, denn dann werde der Heimweg unterbrochen.