Beschäftigte in Pflegediensten bekommen ab August Mindestlohn
Eigentlich sollte diese Regelung bereits ab dem 1. des laufenden Monats in Kraft getreten sein. Doch wegen einem Veto von FDP-Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle gilt nun erst ab August ein Mindestlohn für Pflegekräfte. So werden ab kommenden Monat etwa 600.000 Pfleger und Pflegerinnen in Altenheimen ein sicheres und festgelegtes Einkommen haben. Von 800.000 Menschen, die im Pflegedienst tätig sind, ist dies der Anteil der Arbeitnehmer, die die so genannten "Grundpflegeleistungen" ausführen und damit unter die Verordnung fallen.
In den westlichen Bundesländern beträgt der Betrag 8,50; im Osten 7,50 Euro, so die Verordnung von CDU-Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Die Regelung gilt bis Ende 2014, in den Jahren davor wird der Satz jedoch jeweils um 25 Cent angehoben. Für Auszubildende, Praktikanten und Haushaltshilfen gilt der Mindestlohn nicht.
Quelle
- http://www.n-tv.de/politik/Pflege-Mindestlohn-beschlossen-article1054311.html Abgerufen am 15. Juli 2010